Rechtsanwalt Johannes Kröppel

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Honorar

Transparenz und Klarheit in den Honoraren ist oberstes Gebot. Die anwaltlichen Honoraransprüche sind durch Honorarkriterien und das Rechtsanwaltstarifgesetz transparent geregelt und unterliegen einer strengen standesrechtlichen Kontrolle. Vor Auftragserteilung wird der Umfang des Auftrags gemeinsam definiert und die Abrechnungsmodalitäten festgelegt. Somit bleibt das Honorar überschaubar und vorhersehbar. Gerne verrechne ich meine Leistungen, soweit möglich, auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, da bei allen Rechtsschutzversicherungen zwingend freie Anwaltswahl herrscht.

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